§ 1
Geltungsbereich und Vertragsbestandteile
Diese besonderen Vertragsbedingungen gelten für alle von VESUTEC bereitgestellten Hosting-, Cloud-, Domain-, SSL- und E-Mail-Leistungen. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VESUTEC.
Bestandteile des Vertrags sind in der folgenden Rangfolge: individuelle Vereinbarungen, Angebot oder Auftragsbestätigung, Produkt- und Leistungsbeschreibung, diese besonderen Bedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2
Vertragsschluss und technische Prüfung
Die Darstellung von Leistungen im Onlineshop stellt grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme, Auftragsbestätigung oder Bereitstellung der Leistung zustande.
VESUTEC kann eine Bestellung ablehnen, wenn technische, rechtliche oder wirtschaftliche Gründe einer Bereitstellung entgegenstehen. Bei Migrationen und individuellen Systemen kann vor Vertragsschluss eine technische Prüfung erforderlich sein.
§ 3
Leistungsumfang
Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
- Speicher, Rechenleistung, Benutzer-, Domain- oder Postfachanzahl
- Backup-, Monitoring- und Updateleistungen
- Supportumfang und enthaltene Einrichtungsleistungen
- gegebenenfalls Lizenzen oder Leistungen Dritter
Nicht ausdrücklich beschriebene Leistungen, insbesondere Migrationen, individuelle Anpassungen, Wiederherstellungen, Fehlerbehebung an Fremdsystemen und zusätzliche Supportarbeiten, werden gesondert vereinbart und vergütet.
§ 4
Bereitstellung und Mitwirkung
Die Bereitstellung beginnt nach Vertragsschluss, Zahlung beziehungsweise Zahlungsfreigabe und Vorliegen aller erforderlichen Informationen. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Verzögerungen aufgrund fehlender Zugangsdaten, fehlerhafter Kundendaten, ausstehender Domainfreigaben, Drittanbieterprüfungen oder anderer fehlender Mitwirkung verlängern die Bereitstellungszeit angemessen.
§ 5
Verfügbarkeit und technische Abhängigkeiten
VESUTEC betreibt die Leistungen mit dem Ziel einer möglichst hohen Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie in einem Angebot, einer Leistungsbeschreibung oder einem Service Level Agreement ausdrücklich zugesichert wurde.
Keine Verfügbarkeitsverletzung liegt insbesondere bei angekündigten Wartungen, höherer Gewalt, Angriffen Dritter, Störungen von Internet- oder Energienetzen, Ausfällen externer Rechenzentren sowie Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden vor.
§ 6
Wartung, Updates und Änderungen
VESUTEC darf Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates und technisch erforderliche Änderungen durchführen. Planbare Maßnahmen werden nach Möglichkeit in Zeiten geringerer Nutzung gelegt.
Technische Änderungen sind zulässig, soweit die vertragsgemäße Nutzbarkeit erhalten bleibt und dem Kunden keine unzumutbare Beeinträchtigung entsteht. Drittanbieter können Funktionen, Preise, Systemanforderungen oder Schnittstellen ändern.
§ 7
Datensicherung und Wiederherstellung
Backup-Leistungen bestehen nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang. Sicherungsintervall, Aufbewahrungszeit, Sicherungsziel und Wiederherstellungsumfang ergeben sich aus der Produktbeschreibung oder dem individuellen Vertrag.
Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, dienen von VESUTEC erstellte Sicherungen der technischen Wiederherstellung im Störungsfall und ersetzen keine eigenständige, vom Produktivsystem getrennte Datensicherung des Kunden.
Wiederherstellungen können je nach Ursache, Datenmenge und Vertragsumfang gesondert vergütet werden.
§ 8
Kundendaten, Inhalte und Verantwortlichkeit
Der Kunde bleibt für die von ihm gespeicherten oder übertragenen Daten und Inhalte verantwortlich. Er stellt sicher, dass deren Verarbeitung, Speicherung und Veröffentlichung rechtmäßig ist und keine Rechte Dritter verletzt.
VESUTEC ist nicht verpflichtet, Kundeninhalte allgemein zu überwachen. Gesetzliche Prüf-, Auskunfts-, Sperr- und Entfernungspflichten bleiben unberührt.
§ 9
Domains und DNS
Domainregistrierungen und Transfers erfolgen über Registrierungsstellen oder Registrarpartner. Ein Anspruch auf Registrierung einer bestimmten Domain besteht erst nach erfolgreicher Zuteilung.
Der Kunde stellt korrekte Inhaberdaten bereit und wirkt bei Validierungen, Transfers und Providerwechseln mit. Gebühren, Laufzeiten und Kündigungsfristen richten sich nach der jeweiligen Domainendung und der vereinbarten Leistung.
Bei Vertragsende ist der Kunde für einen rechtzeitigen Transfer verantwortlich. Ohne fristgerechte Weisung kann eine Domain nach Ablauf der Vertrags- oder Registrierungsfrist auslaufen.
§ 10
SSL-Zertifikate
SSL-Zertifikate werden durch externe Zertifizierungsstellen ausgestellt. Ausstellung, Validierung und Laufzeit unterliegen deren Vorgaben.
Der Kunde muss erforderliche Domain-, Unternehmens- oder Identitätsprüfungen unterstützen. VESUTEC haftet nicht für Verzögerungen oder Ablehnungen, die durch die Zertifizierungsstelle oder fehlerhafte Angaben verursacht werden.
§ 11
E-Mail-Hosting
Der Kunde schützt Zugangsdaten und verwendet sichere Passwörter. Der Versand von Spam, Schadsoftware oder rechtswidrigen Inhalten ist untersagt.
Spam- und Virenfilter reduzieren Risiken, können jedoch keine vollständige Erkennung oder fehlerfreie Zustellung garantieren. Der Kunde prüft insbesondere Quarantäne-, Zustell- und Rückläufermeldungen.
§ 12
Mitwirkungspflichten des Kunden
- vollständige und korrekte Kontakt-, Domain- und Abrechnungsdaten
- sichere Verwahrung von Zugangsdaten und unverzügliche Meldung eines Missbrauchsverdachts
- Bereitstellung erforderlicher Zugänge und Informationen
- regelmäßige Aktualisierung eigener Anwendungen, sofern nicht von VESUTEC betreut
- Prüfung der gebuchten Ressourcen und rechtzeitige Meldung eines Mehrbedarfs
§ 13
Unzulässige Nutzung
Untersagt sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Spamversand, Schadsoftware, Phishing, Angriffe auf Systeme, unerlaubtes Mining, urheberrechtsverletzende Inhalte sowie Nutzungen, die die Sicherheit oder Stabilität der Infrastruktur beeinträchtigen.
Bei konkreten Anhaltspunkten für eine rechtswidrige oder gefährdende Nutzung kann VESUTEC angemessene Schutzmaßnahmen treffen.
§ 14
Vergütung, Abrechnung und Zahlungsverzug
Preise, Abrechnungszeitraum und Fälligkeit ergeben sich aus Produktbeschreibung, Bestellung, Angebot oder Rechnung. Drittanbieter-, Lizenz-, Domain- und Verbrauchskosten können gesondert ausgewiesen werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. VESUTEC kann nach angemessener Ankündigung und Fristsetzung Leistungen einschränken oder sperren, soweit dies verhältnismäßig und rechtlich zulässig ist.
§ 15
Vertragslaufzeit und Kündigung
Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Produkt, Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung. Fehlt eine spezielle Regelung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen sollen mindestens in Textform erfolgen und das betroffene Produkt beziehungsweise die Domain eindeutig bezeichnen.
§ 16
Sperrung und Gefahrenabwehr
VESUTEC darf Leistungen vorübergehend sperren oder einschränken, wenn eine erhebliche Sicherheitsgefährdung, rechtswidrige Nutzung, akute Überlastung, behördliche Anordnung oder erheblicher Zahlungsverzug vorliegt.
Soweit möglich, wird der Kunde vorab informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe. Bei akuter Gefahr kann die Maßnahme sofort erfolgen.
§ 17
Vertragsende, Export und Löschung
Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsende benötigte Daten, E-Mails, Datenbanken, Konfigurationen und Zugangsinformationen zu exportieren.
Nach Ende des Vertrags dürfen Systeme und Daten nach Ablauf gesetzlicher oder vereinbarter Aufbewahrungs- und Übergangsfristen gelöscht werden. Eine nachträgliche Wiederherstellung ist nicht geschuldet und kann technisch unmöglich sein.
Unterstützung bei Export, Umzug oder Providerwechsel ist nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 18
Haftung
Es gelten die Haftungsregelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit wird nicht ausgeschlossen oder unzulässig begrenzt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist eine Haftung nur im gesetzlich zulässigen Umfang und insbesondere bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorgesehen. Die konkrete Haftungsregelung sollte vor Veröffentlichung juristisch geprüft werden.
§ 19
Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Soweit VESUTEC personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Der Kunde bleibt für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte, Anwendungen und Verarbeitungsvorgänge verantwortlich.
§ 20
Verbraucherrecht und Schlussbestimmungen
Zwingende Verbraucherrechte, insbesondere gesetzliche Informations- und Widerrufsrechte bei Fernabsatzverträgen, bleiben unberührt. Ein vorzeitiger Beginn von Dienstleistungen erfolgt gegenüber Verbrauchern nur unter den gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VESUTEC. Änderungen und Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, soweit keine strengere Form vorgeschrieben ist.